I. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Nutzung der SaaS-Dienstleistung „tapinomahub" zwischen der gobecom GmbH, Malzstraße 6, 68309 Mannheim („gobecom“ oder „wir“) und den jeweiligen Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde"). Für andere Produkte oder Angebotsbereiche von gobecom gelten die dort jeweils bereitgestellten Bedingungen.
tapinomahub richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn gobecom in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt. Eine Geltung abweichender Bedingungen erfordert unsere ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall.
Diese AGB gelten in der jeweils zuletzt in den Vertrag einbezogenen Fassung auch für zukünftige Verträge und Leistungen im Zusammenhang mit tapinomahub, ohne dass hierauf erneut hingewiesen wird.
Der Vertrag über die Nutzung von tapinomahub ergibt sich aus diesen AGB sowie der von uns akzeptierten Bestellung des Kunden. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen gelten im Rahmen individuell getroffener Vereinbarungen oder vorrangiger abweichender Vereinbarungen im Rahmen der von uns bestätigten Bestellung.
II. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, und Dienstleistung
Der Anbieter stellt dem Kunden mit „tapinomahub" eine cloudbasierte, API-basierte SaaS-Plattform (nachfolgend „Plattform" oder „tapinomahub") über das Internet zur Nutzung zur Verfügung. Die Plattform bietet strukturierte Programmierschnittstellen (API-Endpunkte) für die automatisierte Fahrzeug- und Teileanalyse, insbesondere in den Bereichen Fahrzeugidentifikation (VIN), Teiledaten, KI-gestützte Bildverarbeitung, Zustandsklassifizierung, Marktanalyse und Dokumentenverarbeitung. Der konkrete Leistungsumfang, insbesondere die jeweils verfügbaren und gebuchten API-Endpunkte, Abfragelimits, Tarife sowie die Vergütung, ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot oder einem gesonderten Leistungsschein.
Die Bereitstellung der Plattform erfolgt ausschließlich als Dienstleistung nach den Regelungen des Dienstvertragsrechts (§ 611 BGB). gobecom schuldet die Zurverfügungstellung der Plattformfunktionalität im vereinbarten Umfang nach dem Stand der Technik. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg – insbesondere ein bestimmtes Analyseergebnis, ein vollständiger oder fehlerfreier Datenabgleich, eine vollständige Klassifizierung, eine nutzbare Bildgenerierung oder eine bestimmte Ergebnisqualität – wird ausdrücklich nicht geschuldet. Das Ausbleiben eines verwertbaren Ergebnisses, eine unvollständige Ausgabe oder eine von der Erwartung des Kunden abweichende Klassifizierung begründen keinen Mangel der Leistung und berechtigen nicht zur Minderung, zum Rücktritt oder zu Schadensersatz.
Die Nutzung der Plattform erfolgt ausschließlich durch den Kunden auf eigenes Risiko. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich, ob und in welcher Weise er die von der Plattform gelieferten Ergebnisse, Daten, Klassifizierungen oder generierten Inhalte in seinen Geschäftsprozessen einsetzt. Wir sind nicht verpflichtet, den Kunden auf mögliche Risiken, Fehler oder Grenzen der gelieferten Ergebnisse hinzuweisen.
gobecom stellt mit tapinomahub technische Ressourcen und Datenfunktionen zur Verfügung, die der Kunde im jeweils vertraglich vereinbarten Umfang nutzen kann. Gegenstand des Vertrages ist allein die Bereitstellung dieser technischen Funktionalität als Dienstleistung. Es ist weder ausdrücklich versprochen noch implizit in Aussicht gestellt noch vertraglich geschuldet, dass
- die mithilfe der Plattform erzeugten Auswertungen, Analysen, Klassifizierungen oder sonstigen Arbeitsergebnisse inhaltlich richtig, vollständig, aktuell oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind,
- die Arbeitsergebnisse den Anforderungen anwendbaren Rechts genügen, insbesondere in rechtlicher, steuerlicher, wettbewerbsrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Hinsicht, oder
- der Kunde die Arbeitsergebnisse auf rechtlich zulässige Weise verwerten, veröffentlichen oder in Verkehr bringen darf.
Der Kunde ist für die Überprüfung, Verwendung und Verwertung der Arbeitsergebnisse allein und in vollem Umfang eigenverantwortlich. gobecom übernimmt keine Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde Arbeitsergebnisse ohne eigene Prüfung verwendet oder verwertet hat.
Die über die Plattform bereitgestellten API-Endpunkte umfassen – je nach gebuchtеm Tarif bzw. Lizenzmodell – insbesondere folgende Leistungsbereiche:
- VIN und Fahrzeug: Fahrzeugabgleich, Teileermittlung, Warenkorbprüfung, Wirtschaftlichkeitsbewertung sowie Fahrzeugaufnahme, Fahrzeugdatensatz und Inseratserstellung.
- Teile und OE: OE-Basisdaten, Normalisierung, Ersetzungsketten, Aftermarket-Referenzen, Preisbewertung und SEO.
- Scanner und Dokumente: strukturierte Erfassung von Zulassungsdokumenten, VINs, Dokumenten, Etiketten und Teilenummern.
- VDI und Rückrufe: VDI-4081-Katalogdaten und -Uploads sowie fahrzeug- und teilebezogene Rückrufabfragen.
- Vision und KI: Schadens- und Zustandsanalyse, Qualitätsbewertung, Hintergrundentfernung, Bild-Compositing und -Generierung, Kennungsschwärzung, ELV-Klassifizierung und Kennzeichenerkennung.
- Übersetzung und Integration: Übersetzungsdienste sowie – soweit vereinbart – Client-, Workspace-, Nutzungs-, Plan-, Rate-Limit- und Sponsoring-Funktionen.
Hinsichtlich des tatsächlich verfügbaren Funktionsumfangs des gebuchten Tarifs ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website des Anbieters oder im Angebot ausgewiesene Leistungsbeschreibung maßgeblich. Planungshinweise, Roadmap-Einträge oder Mitteilungen über in Entwicklung befindliche Funktionen (insbesondere Endpunkte mit dem Status „planned", „concept" oder „research") begründen keine vertraglichen Ansprüche des Kunden. Solche Funktionen werden erst mit ihrer ausdrücklichen Freischaltung und Aufnahme in den gebuchten Tarif Vertragsbestandteil.
gobecom stellt dem Kunden nach Vertragsschluss in elektronischer Form Zugangsdaten sowie eine Benutzerdokumentation zu den verfügbaren Endpunkten zur Verfügung. Weitere Dokumentationen schulden wir nicht.
Wir sind berechtigt, die Plattform jederzeit zu aktualisieren, weiterzuentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anzupassen, ohne hierzu verpflichtet zu sein. gobecom kann bestehende Endpunkte ändern, ersetzen oder einstellen, soweit die vertragsgemäße Nutzung des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Bei wesentlicher Beeinträchtigung wird gobecom den Kunden mit angemessener Vorlaufzeit in Textform informieren; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu.
Eine Anpassung der Plattform an individuelle Bedürfnisse, Systemumgebungen oder Datenstrukturen des Kunden schuldet gobecom nicht. Wir haften nicht für die Kompatibilität der API und/oder der darüber bereitgestellten Daten mit Systemen oder Anforderungen des Kunden.
Wir sind berechtigt, zur Erfüllung seiner Pflichten Unterauftragnehmer (insbesondere Hosting-Provider, Datenanbieter, KI-Modell-Betreiber) einzusetzen.
tapinomahub wird ausschließlich als cloudbasierter API-Dienst bereitgestellt. Ein Anspruch auf Bereitstellung auf eigenen Systemen des Kunden (On-Premise) besteht nicht.
III. Demo-Zugang
gobecom kann dem Kunden vor Vertragsschluss freiwillig einen zeitlich befristeten Demo-Zugang zur Verfügung stellen. Der Demo-Zugang ermöglicht die Nutzung sämtlicher im Tarif enthaltenen Funktionen der Plattform in eingeschränktem Umfang (z. B. begrenzte Abfrageanzahl). Ein Anspruch auf Einrichtung, bestimmten Umfang oder eine bestimmte Laufzeit eines Demo-Zugangs besteht nicht.
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, im Rahmen des Demo-Zeitraums die Eignung und Kompatibilität der Plattform mit seinen Systemen, Anforderungen und Geschäftsprozessen zu prüfen. Unterlässt der Kunde diese Prüfung ganz oder teilweise, trifft gobecom hierfür keine Verantwortung. Mit dem Demo-Zugang werden dem Kunden sämtliche für den gebuchten Tarif wesentlichen Funktionen zugänglich gemacht; der Kunde kann sich nach Vertragsschluss nicht darauf berufen, von bestimmten Funktionen oder deren Grenzen keine Kenntnis gehabt zu haben.
Daten oder Ergebnisse, die im Rahmen des Demo-Zugangs generiert wurden, können nach Ablauf des Demozeitraums nicht abgerufen werden. gobecom schuldet keine Datenpersistenz über den Demo-Zeitraum hinaus.
Der Demo-Zugang steht unter denselben Nutzungsbedingungen wie der reguläre Zugang; insbesondere gilt das Verbot der Nutzung für Dritte und der Weitergabe von Zugangsdaten.
IV. Vertragsschluss und Lizenzmodelle
Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots von gobecom durch den Kunden oder durch Annahme eines Vertragsangebots des Kunden durch gobecom zustande. Angebote von gobecom sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag wird in Textform dokumentiert.
Lizenzmodelle: gobecom bietet tapinomahub in folgenden Lizenzmodellen an:
- Jahreslizenz: Vertragslaufzeit von 12 Monaten ab dem vereinbarten Vertragsbeginn. Die Vergütung für die gesamte Vertragslaufzeit wird – soweit nicht anders vereinbart – im Voraus fällig. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
- Monatslizenz: Vertragslaufzeit von einem Monat ab dem vereinbarten Vertragsbeginn. Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Ablauf des jeweiligen Monats in Textform gekündigt wird.
Das gewählte Lizenzmodell ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Ein Wechsel des Lizenzmodells während einer laufenden Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wird.
V. API-Nutzung, Bereitstellung, Verfügbarkeit und Wartung
gobecom stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit die API-Endpunkte der Plattform zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgt an der Übergabeschnittstelle des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums zum öffentlichen Internet (Übergabepunkt). Die Internetanbindung sowie die Verbindung zwischen dem Übergabepunkt und den IT-Systemen des Kunden sind nicht Leistungsgegenstand von gobecom.
Soweit nicht anders vereinbart, gewährleistet gobecom eine durchschnittliche monatliche Verfügbarkeit der Kernfunktionalitäten von tapinomahub von 97,5% am Übergabepunkt. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, die im gebuchten Tarif enthaltenen Kernfunktionen zu nutzen. Ausgenommen von der Verfügbarkeitsberechnung sind (i) angekündigte Wartungsfenster, (ii) Zeiten höherer Gewalt sowie (iii) Störungen, die nicht im Einflussbereich von gobecom liegen (z.B. Störungen im Internet, beim Hosting-Provider, bei KI-Modelldiensten Dritter oder bei API-Schnittstellen Dritter). Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente von gobecom im Rechenzentrum maßgeblich.
Zeiten unwesentlicher Einschränkungen werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt.
Da tapinomahub auf Daten und Dienste externer Drittanbieter (insbesondere Datenprovider, Fahrzeugdatenbanken, KI-Modellanbieter, Fahrzeugmarktdatenaggregatoren) zurückgreift, übernimmt gobecom keine Gewährleistung oder Haftung für die ständige Verfügbarkeit, inhaltliche Kontinuität oder Vollständigkeit einzelner API-Endpunkte, Datenfelder, Datenpunkttypen oder Datenquellen und der davon abhängigen Funktionen der Plattform tapinomahub. gobecom ist berechtigt, Endpunkte oder Datenfelder mit angemessener Vorankündigung einzustellen oder zu ändern, wenn die zugrundeliegenden externen Datenquellen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt verfügbar sind. Dem Kunden stehen hieraus keine Minderungs- oder Schadensersatzansprüche zu, soweit die vertragsgemäße Kernfunktionalität im Übrigen aufrechterhalten bleibt. Bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen durch solche Änderungen steht dem Kunden ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages unter Ausschluss weitergehender Ansprüche zu.
Wir sind berechtigt, die Plattform regelmäßig zu Wartungs-, Sicherheits- oder Optimierungszwecken zu unterbrechen. Planbare Wartungsarbeiten werden grundsätzlich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 09:00–18:00 Uhr MEZ) durchgeführt und mit einer Vorlaufzeit von mindestens 48 Stunden in Textform oder über das Kundenportal angekündigt. Wir sind berechtigt, zweimalig je Kalendermonat reguläre Wartungsarbeiten für eine Dauer von jeweils bis zu vier Stunden durchzuführen; diese Zeiten gelten als vereinbarte Wartungsfenster und werden bei der Verfügbarkeitsberechnung nicht als Ausfall gewertet. Unaufschiebbare Maßnahmen (insbesondere bei akuten Sicherheitsrisiken, kritischen Systeminstabilitäten oder unmittelbar drohenden Datenschutzvorfällen) darf gobecom jederzeit ohne vorherige Ankündigung vornehmen; gobecom informiert den Kunden in diesen Fällen so früh wie möglich über Art und voraussichtliche Dauer der Unterbrechung.
Fair Use / API-Nutzungsgrenzen: Die Nutzung der Plattform ist auf die vertraglich vereinbarten Abfragevolumina (Call-Limits, Rate-Limits pro Zeiteinheit) beschränkt. Bei Überschreitung dieser Grenzen oder missbräuchlicher Nutzung (z.B. automatisierte Massenabfragen außerhalb der vorgesehenen Integration, ungewöhnliche Datenlast) ist gobecom berechtigt, den API-Zugang technisch zu drosseln, einzuschränken oder vorübergehend zu deaktivieren, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche erwachsen.
VI. Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkungen
gobecom räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, tapinomahub im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Eine physische Überlassung der Plattform oder ihrer Bestandteile an den Kunden erfolgt nicht.
Nutzung ausschließlich für eigene Geschäftszwecke: Der Kunde darf tapinomahub ausschließlich für eigene geschäftliche Zwecke und ausschließlich durch eigenes Personal nutzen. Jede Nutzung für oder im Auftrag Dritter – insbesondere die Bereitstellung der Plattform, der API-Zugänge oder der Ergebnisse als eigenständige Dienstleistung gegenüber Dritten, als White-Label-Service, API-Reselling, Application Service Providing oder in vergleichbarer Weise – ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung untersagt. Dies gilt unabhängig davon, ob eine solche Weiternutzung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform, ihre Bestandteile, Datenstrukturen, Algorithmen oder KI-/ML-Modelle zu vervielfältigen, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder in sonstiger Weise zu analysieren. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt:
- die Plattform oder einzelne API-Endpunkte systematisch mittels automatisierter Skripte, Bots, Crawler oder vergleichbarer Mechanismen abzufragen (Anti-Scraping), wenn dies über die vertragsgemäße programmatische Integration hinausgeht oder erkennbar auf einen Massenexport von Datenbeständen abzielt;
- die Architektur, Struktur, den Aufbau oder den Inhalt der über die API bereitgestellten Datensätze, Datenfelder oder Datenmodelle von gobecom durch systematische oder kombinierte Abfragen zu rekonstruieren oder nachzubilden (Dataset-Rebuilding);
- durch Aggregation, Zusammenführung oder Wiederverwendung von API-Ausgaben einen Datensatz zu erstellen, der die Datenbasis oder Wissensbasis von gobecom im Wesentlichen ersetzt, repliziert oder substituiert.
Technische Schutzmaßnahmen von gobecom, insbesondere Rate-Limits, IP-basierte Zugangsbeschränkungen oder Authentifizierungsmechanismen, dürfen nicht umgangen werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Outputs, Ergebnisse, Daten, Klassifizierungen, Analyseergebnisse oder sonstige Inhalte, die über die Plattform erzeugt oder abgerufen werden (nachfolgend „Plattformausgaben"), ganz oder teilweise dazu zu verwenden, eigene oder fremde KI- oder Machine-Learning-Modelle zu trainieren, zu verfeinern, zu evaluieren oder zu benchmarken. Dies gilt unabhängig davon, ob die Plattformausgaben unverändert, verändert, aggregiert oder in Kombination mit anderen Daten verwendet werden, und unabhängig davon, ob die Nutzung kommerziell oder nichtkommerziell erfolgt.
Der Kunde wird die von uns bereitgestellten Rohdaten weder in im Wesentlichen unveränderter Form speichern noch in isolierter oder angereicherter Form zwischenspeichern oder dauerhaft ablegen. Jede Verwertung der Rohdaten, die über den konkreten Abgleich hinausgeht, ist untersagt.
Dem Kunden ist darüber hinaus untersagt:
- die Plattform in einer Weise zu nutzen, die darauf abzielt oder in Kauf nimmt, die Stabilität, Sicherheit oder Integrität der Plattform oder der Infrastruktur von gobecom zu beeinträchtigen (systemschädigende Nutzung), insbesondere durch übermäßige, koordinierte oder gezielt belastende Anfragen;
- vertraglich vereinbarte Abfragelimits oder Rate-Limits technisch oder organisatorisch zu umgehen, namentlich durch den Einsatz mehrerer Accounts, rotierender Authentifizierungstoken, API-Gateways oder vergleichbarer Maßnahmen;
- die Plattform, ihre Ausgaben oder die über sie gewonnenen Erkenntnisse gezielt für die Entwicklung oder Pflege von Produkten oder Dienstleistungen zu nutzen, die in direktem Wettbewerb zu tapinomahub oder zu gobecom stehen (Konkurrenzanalyse), ohne ausdrückliche Zustimmung von gobecom.
Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte an tapinomahub verbleiben bei gobecom bzw. deren Lizenzgebern.
VII. Zugangsdaten, Missbrauchsschutz und Meldepflicht
gobecom übermittelt dem Kunden nach Vertragsschluss API-Keys und sonstige Zugangsdaten in elektronischer Form. Der Kunde hat diese Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend zu schützen, vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu bewahren. Zugangsdaten sind ausschließlich berechtigtem eigenem Personal des Kunden bekanntzugeben.
Der Kunde ist verpflichtet, unbefugte Nutzungen der Plattform durch Dritte in seiner Sphäre zu unterbinden. Er hat durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass API-Keys, Authentifizierungstoken und sonstige Zugangsmittel nicht in die Hände Unbefugter gelangen und nicht missbräuchlich verwendet werden.
Der Kunde informiert uns unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – wenn (a) Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt geworden sind oder der Verdacht hierfür besteht, (b) ein unbefugter Zugriff auf die Plattform erfolgt ist oder vermutet wird, oder (c) Auffälligkeiten im Nutzungsverhalten auf einen möglichen Missbrauch hindeuten. Die Meldung hat in Textform zu erfolgen und alle dem Kunden bekannten Informationen zu Art, Zeitpunkt und Umfang des vermuteten Missbrauchs zu enthalten.
Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch, insbesondere auf unberechtigte Nutzung durch Dritte, ist gobecom berechtigt, den betreffenden Zugang ohne vorherige Ankündigung zu sperren und neue Zugangsdaten auszustellen. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt durch eine solche Sperrung unberührt.
Für jede unberechtigte Nutzung der Plattform durch Dritte, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden (z. B. unzureichende Sicherung der Zugangsdaten, unzulässige Weitergabe) beruht, schuldet der Kunde gobecom die Vergütung, die bei ordnungsgemäßer Lizenzierung für die gesamte Nutzungsdauer angefallen wäre. Weitergehende Ansprüche von gobecom bleiben unberührt.
VIII. Besondere Regelungen zu KI-Outputs und generierten Inhalten
Die Plattform erbringt insbesondere KI-gestützte Leistungen (u. a. automatische Zustandsklassifizierung, KI-Bildgenerierung, Hintergrundentfernung, Bildaufwertung, VIN-Erkennung, Teilenummernextraktion aus Dokumenten, Markt- und Wirtschaftlichkeitsanalysen). Diese KI-Leistungen sind algorithmische Verarbeitungen ohne Ergebnisgarantie. gobecom schuldet die Bereitstellung der KI-Verarbeitungsfunktionalität, nicht jedoch eine vollständige, fehlerfreie, verwertbare oder bestimmte Anforderung erfüllendes Ergebnis. Ein konkretes Ergebnis – insbesondere ein vollständiger Abgleich, eine richtige Zuordnung oder eine bestimmte Bildqualität – ist nicht geschuldeter Leistungsgegenstand.
gobecom übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung der gelieferten Ergebnisse, Klassifizierungen, Abgleiche, Analysen oder generierten Inhalte für einen bestimmten Verwendungszweck. Dies gilt insbesondere für:
- VIN-basierte Daten (Emissionswerte, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Schadensreports)
- KI-generierte Zustandsklassifizierungen und Teilenummern-Extraktionen
- Marktanalyse- und Preisprognose-Daten
- Demontage-Priorisierungen und Erlösschätzungen
- KI-generierte oder KI-bearbeitete Bilder und visuelle Inhalte
Hinweis auf mögliche Rechte Dritter bei generierten Inhalten: Durch die Plattform generierte oder bearbeitete Bilder und sonstige visuelle oder anderweitige Inhalte (insbesondere KI-generierte Produktbilder, aufgewertete oder hintergrundfreigestellte Abbildungen) können Gestaltungsmerkmale aufweisen, die Rechten Dritter ähneln oder unterliegen – insbesondere Urheberrechten, eingetragenen Designs, Markenrechten oder sonstigen Schutzrechtspositionen. Dies kann technisch nicht vollständig ausgeschlossen werden. gobecom übernimmt ausdrücklich keine Gewähr dafür, dass generierte Inhalte frei von solchen Rechten Dritter sind. Hersteller bzw. Bearbeiter der Inhalte ist ausschließlich der Kunde; tapinomahub stellt lediglich die hierfür genutzten technischen Werkzeuge und Ressourcen zur Verfügung. Wir sind berechtigt, bei Inanspruchnahme durch Dritte auf die Hersteller- bzw. Bearbeitereigenschaft des Kunden hinzuweisen.
Haftungsausschluss für Veröffentlichung und Verwertung: gobecom haftet nicht für Ansprüche Dritter (gleich welcher Sart und welcher Herleitung), die aus der Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, Verwertung oder anderweitigen Nutzung KI-generierter oder KI-bearbeiteter Inhalte durch den Kunden entstehen. Die rechtliche Prüfung generierter Inhalte auf Schutzrechtskonflikte vor jeder Nutzung – insbesondere vor der Veröffentlichung auf Marktplätzen, in Onlineshops oder sonstigen kommerziellen Kontexten – obliegt ausschließlich dem Kunden.
Die Ausgaben der Plattform stellen keine technische, rechtliche, steuerliche oder kaufmännische Beratung dar und ersetzen diese nicht. Wir sind nicht verpflichtet, den Kunden auf mögliche Fehler in Eingabedaten, unplausible Ergebnisse oder wirtschaftliche Risiken hinzuweisen.
Der Kunde trägt das alleinige Risiko sämtlicher operativer und geschäftlicher Entscheidungen, die er auf Basis der Plattformausgaben trifft (z. B. Ankaufskalkulationen, Demontageentscheidungen, Preisgestaltung, Marktplatz-Listings). Der Kunde führt eigene Plausibilitätsprüfungen durch, bevor er Plattformergebnisse für geschäftskritische Prozesse verwendet.
IX. Pflichten und Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die über tapinomahub verarbeiteten Daten, Inhalte und Prozesse den gesetzlichen Anforderungen – insbesondere Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Produktsicherheitsrecht – sowie vertraglichen Vereinbarungen mit seinen Kunden und Geschäftspartnern entsprechen. gobecom schuldet keine rechtliche Prüfung, Validierung oder Beratung.
Der Kunde stellt auf eigene Kosten eine funktionsfähige IT-Infrastruktur und Internetverbindung bereit und gewährleistet, dass seine Systeme die dokumentierten technischen Mindestanforderungen für die API-Integration erfüllen.
Der Kunde übergibt der Plattform nur solche Daten, Bilder und Dokumente, deren auftragsgemäße Verarbeitung keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde versichert, zur Übermittlung der eingegebenen Inhalte berechtigt zu sein.
Der Kunde ist selbst für eine angemessene Sicherung seiner Daten verantwortlich. gobecom treffen keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten; die Plattform ist keine Backup- oder Archivierungslösung. gobecom schuldet keine über die vertraglich vereinbarten Sicherungsmaßnahmen hinausgehende Datensicherung. Der Kunde hat vor der Nutzung der Plattform übermittelte Daten und Dateien auf Schadsoftware zu prüfen.
Der Kunde benennt mindestens einen sachkundigen Ansprechpartner, der während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar ist und Entscheidungen treffen oder herbeiführen kann.
Der Kunde hinterlegt eine E-Mail-Adresse, über die die vertragliche Kommunikation rechtsgültig erfolgt. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass diese E-Mail-Adresse funktionsfähig bleibt und eingehende Mitteilungen von gobecom erreichbar sind. Der Kunde kann sich nicht auf Nichterhalt von Mitteilungen berufen, sofern diese an die hinterlegte Adresse übermittelt wurden.
Der Kunde verpflichtet sich, tapinomahub nicht für rechts- oder sittenwidrige Zwecke zu nutzen, insbesondere nicht zur Übertragung rechtswidriger, irreführender oder gefälschter Daten.
Wir sind berechtigt, sämtliche Angaben des Kunden – insbesondere Angaben zu seiner Identität, seinem Unternehmen, seiner IT-Umgebung, seinen Anforderungen, seinen Eingabedaten sowie zu den übermittelten Dokumenten und Dateien – als richtig und vollständig zu behandeln, ohne zu Nachforschungen verpflichtet zu sein. Der Kunde haftet für alle Nachteile, die gobecom daraus entstehen, dass der Kunde unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben gemacht oder notwendige Informationen nicht rechtzeitig mitgeteilt hat.
gobecom schuldet keine Beratung oder Empfehlung hinsichtlich
- der Auswahl, Aufbereitung, Qualitätsprüfung oder rechtlichen Zulässigkeit von Eingabedaten,
- der Verwendung, Interpretation oder rechtlichen Bewertung von Ausgabedaten und Ergebnissen,
- der technischen Integration der API in die IT-Systeme des Kunden, der Konfiguration von Schnittstellen, der Auswahl geeigneter Datenformate oder der Gestaltung von Datenverarbeitungsprozessen des Kunden,
- der Eignung der Plattform oder ihrer Ergebnisse für konkrete Geschäftsprozesse, Compliance-Anforderungen oder regulatorische Zwecke des Kunden.
Beratungsleistungen in den vorstehend genannten Bereichen können gegen gesonderte Vergütung auf Basis eines separaten Beratungsvertrages vereinbart werden; ein Anspruch auf Abschluss eines solchen Beratungsvertrages besteht nicht. Wir sind berechtigt, eine gesonderte Beratung abzulehnen oder von einer angemessenen Vorleistung abhängig zu machen. Auskünfte im Rahmen des regulären Supports begründen keine Beratungspflicht und ersetzen keine eigenverantwortliche Prüfung durch den Kunden.
X. Support und Entstörung
Soweit im Angebot vorgesehen, stellt gobecom während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters) Support per E-Mail zur Verfügung. Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Ein Anspruch auf Betreuung durch eine bestimmte Person besteht nicht.
Störungen sind dem Anbieter unverzüglich in Textform zu melden. Störungsmeldungen sollen so konkret wie möglich erfolgen (Beschreibung der Symptome, Zeitpunkt, betroffene Endpunkte, Beispiel-Anfragen, Fehlercodes). Eine Entstörung innerhalb einer bestimmten Zeit ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Wir sind nicht zur Supportleistung verpflichtet, wenn eine Störung auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung der Plattform, auf nicht erfüllten technischen Mindestanforderungen oder auf Umständen in der Sphäre des Kunden oder Dritter beruht. Stellt sich eine vom Kunden gemeldete Störung als nicht reproduzierbar oder dem Anbieter nicht zuzurechnen heraus, ist gobecom berechtigt, den hierfür angefallenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
Über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende individuelle Beratung, Implementierungsunterstützung oder Fehleranalyse in der Systemumgebung des Kunden wird gesondert nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen vergütet.
XI. Laufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem gewählten Lizenzmodell (Ziffer IV. 2.). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Textform.
Ein wichtiger Grund liegt für gobecom insbesondere vor, wenn (a) der Kunde trotz Mahnung länger als 30 Tage mit fälligen Zahlungen in Verzug ist, (b) der Kunde nachhaltig gegen wesentliche vertragliche Pflichten – insbesondere die Pflichten zu Nutzungsrecht, Zugangssicherheit oder Missbrauchsmeldung – verstößt, oder (c) der Kunde tapinomahub entgegen Ziffer VI. für oder im Auftrag Dritter nutzt oder schuldhaft schwerwiegend gegen Nutzungsbeschränkungen verstößt.
Nach Vertragsende deaktiviert gobecom den Zugang zur Plattform. gobecom stellt dem Kunden – soweit technisch vorgesehen – innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende Nutzungsprotokolle in einem gängigen maschinenlesbaren Format zum Download bereit. Danach werden die Daten des Kunden unwiederherstellbar gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrechte von gobecom an den Daten bestehen nicht.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine über die Plattform verarbeiteten Daten und Ergebnisse rechtzeitig vor Vertragsende selbst zu exportieren und zu sichern. Wir sind nicht verpflichtet, Daten des Kunden in irgendeinem bestimmten Format oder mit irgendwelchen Eigenschaften dem Kunden bereitzustellen. Aus der Nutzung der Plattform durch den Kunden resultieren keinerlei Ansprüche auf Bereitstellung weiterer Daten, Codes oder Funktionen durch uns, die über die vertragsgemäße Bereitstellung der Plattform selbst hinausgehen.
XII. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Leistungsschein. Bei der Jahreslizenz ist – soweit nicht anders vereinbart – die Jahresvergütung im Voraus fällig. Bei der Monatslizenz ist die monatliche Vergütung jeweils zu Beginn des Abrechnungsmonats im Voraus fällig. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die Vergütungspflicht besteht für die gesamte vereinbarte Vertragslaufzeit unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Kunde die Plattform tatsächlich nutzt. Nicht verbrauchte API-Calls, nicht genutzte Funktionen oder eine geringere als die mögliche Nutzungsintensität begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung, Gutschrift oder Verrechnung bereits gezahlter Vergütung.
Wir sind berechtigt, bei wiederkehrenden Leistungen die Preise mit Wirkung zum Beginn einer neuen Vertragsperiode angemessen anzupassen, frühestens jedoch nach Ablauf der ersten 12 Monate. Preisänderungen sind mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform anzukündigen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Änderung als genehmigt. Auf das Widerspruchsrecht wird gobecom in der Mitteilung hinweisen. Im Falle eines fristgemäßen Widerspruchs sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung außerordentlich zu kündigen.
Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist gobecom berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen und die Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich aller fälligen Forderungen auszusetzen.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aus demselben Vertragsverhältnis herleiten.
gobecom behält sich das Eigentum an bereitgestellten Leistungsergebnissen bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen vor. Alle Rechtseinräumungen stehen unter dem Vorbehalt der Zahlung der für die jeweilige Leistung geschuldeten Vergütung.
XIII. Datenschutz und Datensicherheit
gobecom verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und – soweit im Rahmen von tapinomahub unvermeidbar – personenbezogene Daten, die in übermittelten Dokumenten oder Dateien enthalten sind, ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und des jeweiligen Vertrages. gobecom trifft dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten (Art. 32 DSGVO).
Soweit gobecom im Sinne von Art. 28 DSGVO als Auftragsverarbeiter für den Kunden tätig wird, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) ab. Wir sind nicht verpflichtet, von seinen Standardunterlagen abweichende AVV-Entwürfe des Kunden zu akzeptieren. Mehraufwand für die Prüfung individueller AVV-Entwürfe kann nach angemessenem Aufwand in Rechnung gestellt werden.
Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung in seiner Sphäre, insbesondere für das Vorliegen geeigneter Rechtsgrundlagen für die Übermittlung von Daten an die Plattform.
Wir sind berechtigt, vom Kunden übermittelte Daten mit Ausnahme personenbezogener Daten in vollständig anonymisierter und aggregierter Form zur Verbesserung und zum Training der eingesetzten KI-Modelle zu verwenden, sofern kein Rückschluss auf den Kunden oder dessen Geschäftsgeheimnisse möglich ist. Eine Nutzung für andere eigene Geschäftszwecke oder die Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.
Hochgeladene Bilder und Dokumente werden nur für die Dauer der jeweiligen Verarbeitung und Protokollierung gespeichert und nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Aufbewahrungsfrist gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
XIV. Haftung
gobecom haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von gobecom auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf die in den letzten zwölf Monaten vor dem schadenauslösenden Ereignis vom Kunden gezahlte Vergütung begrenzt. Im Übrigen – insbesondere bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten – ist die Haftung von gobecom ausgeschlossen.
Ausschluss der Haftung für Ergebnisrichtigkeit: Die Haftung von gobecom für Schäden, die auf der Unrichtigkeit, Unvollständigkeit, fehlenden Aktualität oder Ungeeignetheit der von der Plattform gelieferten Daten, Klassifizierungen, Abgleiche, Analysen oder Ergebnisse beruhen, ist vollständig ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Entscheidungen des Kunden, die ausschließlich oder maßgeblich auf Plattformausgaben basieren (z. B. Ankaufskalkulationen, Demontagepriorisierungen, Preisgestaltung).
Ausschluss der Haftung für KI-generierte Inhalte: gobecom haftet nicht für Ansprüche Dritter – insbesondere aus Urheber-, Design- oder Markenrecht –, die aus der Veröffentlichung, Verwertung oder sonstigen Nutzung von KI-generierten oder KI-bearbeiteten Inhalten durch den Kunden resultieren. gobecom haftet nicht dafür, dass generierte Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
Wir haften vorbehaltlich obigen Absatzes 1 nicht für Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Fehlkalkulationen, wirtschaftliche Verluste oder sonstige mittelbare oder unmittelbare Schäden, die daraus resultieren, dass der Kunde wirtschaftliche Entscheidungen — insbesondere Ankaufskalkulationen, Verkaufspreisgestaltung, Demontageentscheidungen, Lagerbestandsbewertungen, Bieterentscheidungen auf Auktionen oder andere geschäftliche Dispositionen — auf der Grundlage von Marktpreis-, Bewertungs-, Wirtschaftlichkeits- oder sonstigen Analyseergebnissen der Plattform getroffen hat.
Die Haftung von gobecom für Datenverluste ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer, vom Kunden vorzunehmender Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten erforderlich wäre. Soweit der Kunde die gebotene Datensicherung unterlassen hat, haftet gobecom nicht für die hieraus resultierenden Mehrschäden.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von gobecom, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden, sowie für Aufwendungsersatzansprüche.
XV. Freistellung durch den Kunden
Der Kunde stellt gobecom sowie deren Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, die gegen gobecom aufgrund einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung von tapinomahub durch den Kunden erhoben werden, insbesondere wegen:
- Verstößen gegen Datenschutz-, Wettbewerbs-, Urheber-, Design- oder Markenrecht
- Übertragung rechtswidriger, irreführender oder gefälschter Daten oder Inhalte
- Veröffentlichung, Verwertung oder sonstiger Nutzung KI-generierter oder KI-bearbeiteter Inhalte, die Rechte Dritter verletzen
- Nutzung der Plattform für oder im Auftrag Dritter entgegen Ziffer VI. 2.
- Unzureichender Sicherung der Zugangsdaten und dadurch ermöglichter unbefugter Nutzung durch Dritte
Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (Gerichts- und Anwaltskosten nach gesetzlichen Gebühren). gobecom informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und ermöglicht ihm, soweit zumutbar, eine zweckentsprechende Rechtsverteidigung.
XVI. Gewährleistung
Garantien im Rechtssinne liegen nur bei einer in Textform vorliegenden Garantieabrede unter ausdrücklicher Verwendung des Begriffs „Garantie" vor.
Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.
Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung ist ausgeschlossen.
Etwaige Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde einen Mangel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigt. Mängelansprüche verjähren – soweit nicht zwingende gesetzliche Fristen entgegenstehen – innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Mangels.
gobecom kann die Vergütung des Aufwands für eine Mängelprüfung verlangen, soweit sich ein geltend gemachter Mängelanspruch als unberechtigt erweist.
XVII. Schutzrechte und Referenzen
Alle Rechte an tapinomahub und der Plattform – insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, Marken- und Kennzeichenrechte – verbleiben bei gobecom bzw. deren Lizenzgebern.
Wir sind berechtigt, den Kunden als Referenzkunden (z. B. auf der Website, in Präsentationen, Pitch-Unterlagen) zu benennen und dabei Name, Logo und eine allgemeine Beschreibung der Zusammenarbeit zu verwenden, soweit der Kunde dem nicht im Einzelfall in Textform widerspricht.
Ergebnisse, die der Kunde mithilfe der Plattform erzeugt — insbesondere Bildanalyse-, Zustandsklassifizierungs-, Marktpreis- oder Bewertungsdaten sowie sonstige Ausgaben, die durch Verarbeitung von Eingabedaten des Kunden durch die Plattform entstehen (nachfolgend „Derived Data") — werden vom Kunden eigenverantwortlich erzeugt. Soweit solche Derived Data urheberrechtlich schutzfähig sind und dem Kunden ein ausschließliches Recht hieran zusteht, verbleibt dieses beim Kunden.
Ungeachtet des vorstehenden Absatzes sind wir berechtigt, Derived Data sowie alle sonstigen über die Plattform erzeugten, aggregierten oder zusammengeführten Daten — insbesondere Marktpreis-, Bewertungs-, Klassifizierungs- und Analysedaten — in vollständig anonymisierter und nicht dem einzelnen Kunden zuordenbarer Form selbst zu nutzen, zu verarbeiten, zu aggregieren und Dritten — auch entgeltlich — zur Verfügung zu stellen. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass gobecom an der eigenen Dateninfrastruktur, den Auswertungsmodellen und den hieraus resultierenden aggregierten Datenbeständen uneingeschränkte Rechte behält und diese unabhängig vom einzelnen Kundenverhältnis vermarkten darf. Der Kunde wird es unterlassen, Derived Data oder sonstige Plattformausgaben ohne unsere ausdrückliche Zustimmung als Grundlage eines eigenständigen Daten- oder Informationsdienstleistungsangebots gegenüber Dritten zu verwenden.
XVIII. Geheimhaltung
Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vertraulich zu behandeln, nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoß der empfangenden Partei beruht, (b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, (c) von einem Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt werden oder (d) aufgrund gesetzlicher Regelungen, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.
XIX. Sperrung und außerordentliche Kündigung
Wir sind berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung vorübergehend zu sperren, wenn
- der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug geraten ist und gobecom den Kunden hierüber in Textform informiert hat,
- begründeter Verdacht besteht, dass der Zugang missbräuchlich genutzt wird oder unberechtigten Dritten zugänglich gemacht wurde,
- der Kunde gegen wesentliche Nutzungspflichten verstößt, insbesondere gegen das Verbot der Drittnutzung (Ziffer VI. 2.) oder gegen Sicherheitspflichten,
- die Weiternutzung durch den Kunden die Sicherheit, Stabilität oder Integrität der Plattform oder der Systeme anderer Nutzer gefährdet,
- der Kunde rechtswidrige Inhalte über die Plattform verarbeitet oder verbreitet.
Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Sperrungsgrund nachweislich beseitigt ist und der Kunde etwaige rückständige Zahlungen vollständig ausgeglichen hat. Während einer Sperrung bleibt die Vergütungspflicht des Kunden unberührt; gobecom schuldet für die Dauer einer berechtigten Sperrung keine Leistungserbringung und haftet nicht für hierdurch entstehende Schäden beim Kunden.
Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für gobecom insbesondere vor, wenn
- der Kunde trotz Mahnung und Nachfristsetzung länger als 30 Tage mit fälligen Zahlungen in Verzug ist,
- der Kunde nachhaltig oder trotz Abmahnung gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt – insbesondere gegen Nutzungsrechte, Zugangssicherheit oder die Sperrungsgründe gemäß Abs. 1,
- der Kunde tapinomahub entgegen Ziffer VI. 2. für oder im Auftrag Dritter nutzt oder API-Zugänge weitergibt,
- der Kunde gegenüber gobecom falsche Angaben zu seiner Identität, seiner Berechtigung zur Nutzung oder zu den von ihm übermittelten Daten gemacht hat.
Die außerordentliche Kündigung bedarf der Textform. Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch gobecom aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund bleibt der Vergütungsanspruch von gobecom für die verbleibende reguläre Vertragslaufzeit in voller Höhe bestehen; ersparte Aufwendungen werden angerechnet, soweit sie ausdrücklich als konkrete Kostenbestandteile der Vergütung ausgewiesen sind.
gobecom haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch eine berechtigte Zugangssperrung entstehen
XX. Änderung der AGB
Wir sind berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit damit keine grundlegende Änderung der Vertragsstruktur einhergeht und die Anpassung für den Kunden zumutbar ist.
Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird gobecom in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
Im Falle eines fristgemäßen Widerspruchs gelten die bisherigen AGB fort; Wir sind dann berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen.
XXI. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz von gobecom.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgesehen ist. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis.
Bei Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen geht im Zweifel die deutschsprachige Fassung zur Auslegung der Vertragsinhalte vor.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 07/2026