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Anlage 1 zum Plattformanbieter-Vertrag

Zusatzvereinbarung für Plattform-Anbieter

Stand: 01.09.2026

INHALT01I. Gegenstand und Verhältnis zu den AGB02II. Begriffsbestimmungen03III. Bereitstellung über die API; Registrierung der Nutzer04IV. Vergütung und Haftung des Kunden für Nutzer05V. Integration und Betrieb der Kunden-Plattform06VI. Datenverarbeitung, Datenspeicherung und Löschung07VII. Missbrauchsvermeidung und Nutzungsgrenzen08VIII. Rechte an der Plattform; Weitergabe der Leistung09IX. Datenschutz10X. Laufzeit, Kündigung und Folgen der Beendigung11XI. Haftung und Freistellung12XII. Schlussbestimmungen

Diese Zusatzvereinbarung gilt nur für Kunden, die tapinomahub-Funktionen in eine eigene Plattform einbinden oder über Unter-Nutzer bereitstellen.

tapinomahub | Zusatzvereinbarung für Plattform-Anbieter (API-Weitergabe an Nutzer des Kunden)

Anlage/Zusatz zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen „tapinomahub“ der gobecom GmbH, Malzstraße 6, 68309 Mannheim (nachfolgend: „gobecom“, „wir“ oder „Anbieter“) (nachfolgend „AGB“)

Präambel

tapinomahub ist eine cloudbasierte, API-basierte SaaS-Plattform der gobecom GmbH für die automatisierte Fahrzeug- und Teileanalyse (u. a. Fahrzeugidentifikation, Teiledaten, KI-gestützte Bildverarbeitung, Zustandsklassifizierung, Markt- und Dokumentenanalyse). Der Kunde betreibt eine eigene digitale Plattform, ein Portal, eine Applikation oder einen vergleichbaren digitalen Vertriebs- oder Leistungskanal (nachfolgend „Kunden-Plattform“), über den er eigenen gewerblichen Nutzern (nachfolgend „Nutzer“) Leistungen anbietet. Der Kunde möchte seinen Nutzern die Funktionalitäten von tapinomahub im Rahmen der Kunden-Plattform mittelbar zugänglich machen. Vertragszweck dieses Addendums ist es, dem Kunden abweichend von den AGB zu ermöglichen, tapinomahub in Form einer API-Version an seine Nutzer weiterzugeben, wobei technisch die Original-API von gobecom genutzt wird und die Nutzer unmittelbar über diese Original-API auf tapinomahub zugreifen. Die Parteien treffen hierzu die nachfolgenden Regelungen, die die AGB ergänzen und insoweit vorrangig gelten.

01 / I. GEGENSTAND UND VERHÄLTNIS ZU DEN AGB

I. Gegenstand und Verhältnis zu den AGB

  • Dieses Addendum regelt den Fall, dass der Kunde als Betreiber einer eigenen Kundenplattform tapinomahub über eine von gobecom zur Verfügung gestellte Programmierschnittstelle (API) seinen Nutzern zur Nutzung im Rahmen der Kundenplattform zur Verfügung stellt und ergänzt die AGB um die hierfür erforderlichen besonderen Regelungen.
  • Die AGB gelten ergänzend und in vollem Umfang fort, soweit in diesem Addendum nichts Abweichendes bestimmt ist. Bei einem Widerspruch geht dieses Addendum vor. Dies betrifft insbesondere die in den AGB grundsätzlich vorgesehene Beschränkung, die Plattform ausschließlich für eigene Geschäftszwecke und nicht für oder im Auftrag Dritter zu nutzen; diese Beschränkung wird im Umfang dieses Addendums durch die Regelungen zur Weitergabe an Nutzer (Ziffer VIII. dieses Addendums) ersetzt.
  • Alle in den AGB definierten Begriffe (u. a. „Plattform“, „Kunde“, „gobecom“, „Plattformausgaben“, „Derived Data“, „Zugangsdaten“, „Vergütung“) haben in diesem Addendum dieselbe Bedeutung, soweit sich aus Ziffer II. dieses Addendums nichts Abweichendes ergibt.
  • Dieses Addendum gilt ausschließlich für das Vertragsverhältnis zwischen gobecom und dem Kunden; Rechte oder Ansprüche der Nutzer gegenüber gobecom werden hierdurch nicht begründet, unbeschadet des eigenständigen Nutzungsverhältnisses gemäß Ziffer III. dieses Addendums.
  • Die Bereitstellung von tapinomahub erfolgt auch im Rahmen dieses Addendums ausschließlich als Dienstleistung nach den Regelungen des Dienstvertragsrechts (§ 611 BGB); kauf-, miet- oder werkvertragliche Vorschriften finden keine Anwendung. Ein bestimmter Erfolg - insbesondere eine bestimmte Verfügbarkeit, ein bestimmtes Analyseergebnis oder eine fehlerfreie Funktion - ist nicht geschuldet.
02 / II. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

II. Begriffsbestimmungen

  • „Kunden-Plattform“ bezeichnet die vom Kunden betriebene, von tapinomahub unabhängige eigene Plattform, Applikation, Website oder sonstige digitale Umgebung, die in der Bestellung bzw. dem Angebot konkret bezeichnet ist und über die der Kunde seinen Nutzern Leistungen anbietet und in die die Funktionalitäten von tapinomahub mittels API integriert werden.
  • „Nutzer“ bezeichnet die eigenen gewerblichen Kunden des Kunden, die über die Kunden-Plattform auf Funktionalitäten von tapinomahub zugreifen. Nutzer im Sinne dieses Addendums können ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sein; eine Bereitstellung an Verbraucher ist nicht Gegenstand dieses Addendums und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  • „Nutzer-Registrierung“ bezeichnet den Vorgang, in dessen Rahmen sich ein Nutzer gegenüber gobecom unter Verwendung einer von gobecom bereitgestellten Kennung identifiziert und dabei die AGB in der jeweils gültigen Fassung anerkennt.
03 / III. BEREITSTELLUNG ÜBER DIE API; REGISTRIERUNG DER NUTZER

III. Bereitstellung über die API; Registrierung der Nutzer

  • gobecom stellt dem Kunden eine hierfür vorgesehene API zur Verfügung, über die der Kunde tapinomahub im vertraglich vereinbarten Umfang seinen Nutzern ausschließlich im Rahmen der in der Bestellung bezeichneten Kunden-Plattform zur Nutzung zur Verfügung stellen kann (nachfolgend „Weitergabe“). Eine Bereitstellung über andere, nicht in der Bestellung bezeichnete Plattformen, Applikationen oder Kanäle des Kunden ist von dieser Berechtigung nicht umfasst.
  • Voraussetzung für die Nutzung von tapinomahub durch einen Nutzer ist, dass sich der jeweilige Nutzer vor der erstmaligen Nutzung im Rahmen der Nutzer-Registrierung bei gobecom anmeldet und dabei die AGB in der zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Fassung ausdrücklich akzeptiert. Der Kunde stellt sicher, dass Nutzern der Zugang zu tapinomahub über die Kunden-Plattform erst nach erfolgter Nutzer-Registrierung und Akzeptanz der AGB technisch ermöglicht wird.
  • Mit erfolgreicher Nutzer-Registrierung kommt zwischen gobecom und dem jeweiligen Nutzer ein eigenständiges Nutzungsverhältnis auf Grundlage der AGB zustande. Dieses Nutzungsverhältnis besteht unabhängig von und zusätzlich zu dem Vertragsverhältnis zwischen gobecom und dem Kunden; es begründet keine Vertragspartei-Stellung des Nutzers im Verhältnis zwischen gobecom und dem Kunden und lässt die Verantwortlichkeiten des Kunden gemäß diesem Addendum unberührt.
  • gobecom ist berechtigt, den Umfang, die technischen Parameter und die Ausgestaltung der Nutzer-Registrierung jederzeit anzupassen, soweit die vertragsgemäße Nutzung durch den Kunden und seine Nutzer im Übrigen nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
04 / IV. VERGÜTUNG UND HAFTUNG DES KUNDEN FÜR NUTZER

IV. Vergütung und Haftung des Kunden für Nutzer

  • Der Kunde vergütet die Nutzung von tapinomahub durch seine Nutzer nach Maßgabe der zwischen gobecom und dem Kunden individuell vereinbarten Vergütungsregelungen (Bestellung), unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Vergütung durch den Kunden an seine Nutzer weiterberechnet wird.
  • Der Kunde haftet gegenüber gobecom für die Zahlung der vereinbarten Vergütung für sämtliche über seine Kunden-Plattform veranlassten Nutzungen von tapinomahub, unabhängig davon, ob die zugrunde liegende Nutzung durch den Nutzer vertragsgemäß, missbräuchlich oder ohne Berechtigung erfolgt ist. Beruht eine unberechtigte Nutzung durch einen Nutzer auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden (z. B. unzureichende Sicherung von Zugangsdaten oder unzulässige Weitergabe), schuldet der Kunde gobecom die Vergütung, die bei ordnungsgemäßer Lizenzierung für die gesamte Nutzungsdauer angefallen wäre; weitergehende Ansprüche von gobecom bleiben unberührt.
  • Der Kunde haftet gegenüber gobecom für die Einhaltung der AGB sowie der Regelungen dieses Addendums durch seine Nutzer wie für eigenes Verschulden. Verstöße von Nutzern gegen die AGB werden dem Kunden zugerechnet, soweit sie im Zusammenhang mit der Nutzung über die Kunden-Plattform stehen.
  • Ansprüche von gobecom gegenüber einem Nutzer aus dem eigenständigen Nutzungsverhältnis gemäß Ziffer III. 3. bleiben von den vorstehenden Absätzen unberührt und können unabhängig von etwaigen Ansprüchen gegen den Kunden verfolgt werden.
05 / V. INTEGRATION UND BETRIEB DER KUNDEN-PLATTFORM

V. Integration und Betrieb der Kunden-Plattform

  • Der Kunde ist für die ordnungsgemäße technische Integration von tapinomahub in die Kunden-Plattform sowie für deren laufenden, ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich. Er hat sicherzustellen, dass die Integration dem jeweiligen Stand der von gobecom bereitgestellten Dokumentation entspricht und in regelmäßigen Abständen auf Aktualität und Funktionsfähigkeit überprüft wird.
  • gobecom übernimmt keine Verantwortung und haftet nicht für die Kunden-Plattform, deren Eigenschaften, Funktionsumfang, Verfügbarkeit, Sicherheit oder etwaige Einschränkungen, soweit diese sich aus der Kunden-Plattform selbst oder aus Änderungen, Konfigurationen oder Nutzungshandlungen Dritter - insbesondere der Nutzer - ergeben. gobecom schuldet keine Anpassung von tapinomahub an die individuelle Systemumgebung des Kunden oder der Kunden-Plattform und haftet nicht für deren Kompatibilität mit tapinomahub.
  • Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die Kunden-Plattform gegenüber seinen Nutzern den anwendbaren rechtlichen Anforderungen entspricht, insbesondere im Hinblick auf die dort verwendeten Vertragsbedingungen, Datenschutzhinweise und Informationspflichten. gobecom schuldet insoweit keine Prüfung, Beratung oder Gewährleistung.
06 / VI. DATENVERARBEITUNG, DATENSPEICHERUNG UND LÖSCHUNG

VI. Datenverarbeitung, Datenspeicherung und Löschung

  • Der Kunde darf über die API bezogene Daten - insbesondere Plattformausgaben und sonstige Rohdaten - ausschließlich für die unmittelbare Verarbeitung und Anzeige im Rahmen der jeweiligen Nutzeranfrage verwenden. Ein Caching sowie jede dauerhafte, mittelfristige oder sonst über die technisch zwingend erforderliche Dauer der Anfrageverarbeitung hinausgehende Speicherung von Rohdaten durch den Kunden sind nicht zulässig.
  • Der Kunde wird die von uns bereitgestellten Rohdaten weder in im Wesentlichen unveränderter Form speichern noch in isolierter oder angereicherter Form zwischenspeichern oder dauerhaft ablegen. Jede Verwertung der Weiternutzung der Rohdaten, die über den konkreten Abgleich hinausgeht, ist untersagt und vom Kunden zu unterlassen.
  • Ausgenommen vom Verbot nach Absatz 1 sind ausschließlich Protokoll- und Abrechnungsdaten, die der Kunde zur Erfüllung eigener gesetzlicher, vertraglicher oder abrechnungstechnischer Zwecke im erforderlichen Umfang speichern darf, sowie Speicherungen, die zwischen den Parteien ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
  • Etwaige, entgegen Absatz 1 gleichwohl bestehende Kopien von Rohdaten sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch mit Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen gobecom und dem Kunden, vollständig und nachweisbar zu löschen. Der Kunde bestätigt gobecom die erfolgte Löschung auf Anforderung in Textform.
07 / VII. MISSBRAUCHSVERMEIDUNG UND NUTZUNGSGRENZEN

VII. Missbrauchsvermeidung und Nutzungsgrenzen

  • Der Kunde ergreift alle ihm zumutbaren Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Nutzung von tapinomahub durch seine Nutzer im Einklang mit den AGB und diesem Addendum erfolgt. Dies betrifft insbesondere die Vermeidung missbräuchlicher Nutzungshandlungen - etwa automatisierte Massenabfragen außerhalb der vorgesehenen Integration, die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder eine systemschädigende Nutzung - sowie die Vermeidung eines Überschreitens der vereinbarten Nutzungsgrenzen (Call-Limits, Rate-Limits).
  • gobecom wird den Kunden über etwaige Einschränkungen des Zugangs zu tapinomahub infolge missbräuchlicher Nutzung, soweit dies gobecom zumutbar ist und die Sicherheit oder Integrität der Plattform nicht gefährdet wird, vorab in Textform informieren und mit dem Kunden angemessene Maßnahmen zur Beseitigung des Problems abstimmen. Ist eine vorherige Information ausnahmsweise nicht zumutbar - insbesondere bei akuten Sicherheitsrisiken, kritischen Systeminstabilitäten oder begründetem Verdacht auf Missbrauch durch unberechtigte Dritte -, informiert gobecom den Kunden unverzüglich nachträglich. Unbeschadet dessen bleibt das Recht von gobecom unberührt, den Zugang bei akuten Missbrauchsrisiken ohne vorherige Ankündigung technisch zu drosseln, einzuschränken oder vorübergehend zu sperren, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche erwachsen.
08 / VIII. RECHTE AN DER PLATTFORM; WEITERGABE DER LEISTUNG

VIII. Rechte an der Plattform; Weitergabe der Leistung

  • gobecom bleibt alleinige Inhaberin der Plattform tapinomahub und aller hieran bestehenden Rechte, einschließlich sämtlicher Urheber-, Leistungsschutz-, Marken- und sonstiger Schutzrechte. Dieses Addendum begründet keine Rechtseinräumung zugunsten des Kunden oder der Nutzer, die über die in den AGB und diesem Addendum ausdrücklich geregelten Nutzungsrechte hinausgeht.
  • Abweichend von den AGB ist der Kunde berechtigt, die Leistung von tapinomahub ausschließlich im Rahmen der in der Bestellung bezeichneten Kunden-Plattform an im dort vereinbarten Umfang an seine Nutzer weiterzugeben; eine Weitergabe über weitere oder andere Plattformen des Kunden ist nicht gestattet und bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Diese Berechtigung gilt nur unter Berücksichtigung sämtlicher weiterer Regelungen der AGB und dieses Addendums und nur unter der Maßgabe, dass die Nutzer die AGB im Rahmen der Nutzer-Registrierung akzeptieren und einhalten.
  • Solange dieses Addendum nicht gekündigt oder widerrufen ist, steht dem Kunden die Weitergabe-Berechtigung nach Absatz 2 im vereinbarten Umfang zu. Ein Rechtsanspruch auf deren unveränderten Fortbestand über die Laufzeit dieses Addendums hinaus oder ungeachtet einer wirksamen Kündigung besteht dagegen nicht; dies gilt insbesondere bei Verstößen des Kunden oder seiner Nutzer gegen die AGB oder dieses Addendum. gobecom ist berechtigt, die Weitergabe-Berechtigung mit angemessener Vorankündigung in Textform einzuschränken oder zu widerrufen, wenn wiederholte oder schwerwiegende Verstöße von Nutzern vorliegen und der Kunde diesen trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist wirksam entgegenwirkt; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie das Recht zu sofortigen Sperrmaßnahmen bei akutem Missbrauch bleiben hiervon unberührt.
  • Die Weitergabe-Berechtigung nach Absatz 2 ist nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar; sie erstreckt sich nicht auf eine weitergehende Weitergabe der Leistung durch Nutzer an Dritte.
09 / IX. DATENSCHUTZ

IX. Datenschutz

  • Soweit im Rahmen der Nutzung von tapinomahub über die Kunden-Plattform personenbezogene Daten von Nutzern oder deren Mitarbeitern verarbeitet werden, trifft gobecom dem Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten (Art. 32 DSGVO). Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass eine geeignete Rechtsgrundlage für die Übermittlung solcher Daten an gobecom über die API besteht.
  • Erfolgt im Rahmen der Weitergabe eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden im Sinne von Art. 28 DSGVO, schließen die Parteien hierfür eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab, die für die im Rahmen dieses Addendums verarbeiteten Daten entsprechend gilt.
10 / X. LAUFZEIT, KÜNDIGUNG UND FOLGEN DER BEENDIGUNG

X. Laufzeit, Kündigung und Folgen der Beendigung

  • Dieses Addendum wird für die Laufzeit des zwischen gobecom und dem Kunden bestehenden Hauptvertrages über die Nutzung von tapinomahub abgeschlossen und endet automatisch mit dessen Beendigung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Unbeschadet dessen kann dieses Addendum von gobecom auch unabhängig vom Hauptvertrag nach Maßgabe von Ziffer VIII. 3. eingeschränkt oder widerrufen werden.
  • Mit Beendigung dieses Addendums - gleich aus welchem Rechtsgrund - erlischt die Berechtigung des Kunden zur Weitergabe der Leistung an Nutzer gemäß Ziffer VIII. 2. Der Kunde stellt den weiteren Zugriff seiner Nutzer auf tapinomahub über die Kunden-Plattform mit Wirkung zum Beendigungszeitpunkt ein und informiert seine Nutzer hierüber unverzüglich.
  • Die eigenständigen Nutzungsverhältnisse zwischen gobecom und den einzelnen Nutzern gemäß Ziffer III. 3. werden von der Beendigung dieses Addendums nicht automatisch berührt; sie bestehen bis zu ihrer eigenen Beendigung nach den AGB fort, wobei die Nutzer nach Beendigung dieses Addendums mangels Zugriffsmöglichkeit über die Kunden-Plattform auf eine andere, von gobecom bereitgestellte Zugriffsmöglichkeit angewiesen sind. gobecom ist nicht verpflichtet, eine solche alternative Zugriffsmöglichkeit bereitzustellen.
  • Die Pflichten des Kunden aus Ziffer VI. dieses Addendums (Datenverarbeitung, Löschung von Rohdatenkopien) sowie aus Ziffer IV. (Vergütung für bis zur Beendigung veranlasste Nutzungen) bleiben von der Beendigung unberührt und gelten fort.
11 / XI. HAFTUNG UND FREISTELLUNG

XI. Haftung und Freistellung

  • gobecom haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von gobecom auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Vergütungen beschränkt; im Übrigen ist die Haftung von gobecom ausgeschlossen. Ansprüche aus Garantien bleiben stets unberührt.
  • Der Kunde stellt gobecom von sämtlichen Ansprüchen frei, die Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber gobecom im Zusammenhang mit der Kunden-Plattform, deren Eigenschaften oder Einschränkungen, einer nicht ordnungsgemäßen Integration durch den Kunden oder einem Verstoß von Nutzern gegen die AGB oder dieses Addendum erheben. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (Gerichts- und Anwaltskosten nach gesetzlichen Gebühren); gobecom informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und ermöglicht ihm, soweit zumutbar, eine zweckentsprechende Rechtsverteidigung.
12 / XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

XII. Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Ergänzungen dieses Addendums bedürfen der Textform.
  • Im Übrigen gelten die allgemeinen Schlussbestimmungen der AGB, insbesondere zu anwendbarem Recht und Gerichtsstand, unverändert auch für dieses Addendum.
  • Bei Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen geht im Zweifel die deutschsprachige Fassung zur Auslegung der Vertragsinhalte vor.
  • Sollte eine Bestimmung dieses Addendums unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der AGB im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 07/2026

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