Im Teilehandel stellen sich zwei Umsatzsteuerfragen, die oft verwechselt werden. Die erste betrifft das Austauschteil: Der Kunde zahlt und gibt sein reparaturbedürftiges Altteil zurück — was ist dann die Bemessungsgrundlage? Die zweite betrifft das Gebrauchtteil: Muss auf den vollen Verkaufspreis Umsatzsteuer entfallen, oder nur auf die Differenz zum Einkauf? Was die Teilesorten unterscheidet, steht in Neuteil, Gebrauchtteil, Austauschteil, Nachbau: vier Begriffe, zwei Achsen; wie der Kernrücklauf organisatorisch läuft, in Austauschteile und Remanufacturing: Kernrückläufe digital beherrschen. Hier geht es allein um die Steuer.
Warum beim Austauschteil auch das Altteil versteuert wird
Nach Abschnitt 10.5 Abs. 3 UStAE sind die Umsätze beim Austauschverfahren in der Kraftfahrzeugwirtschaft in der Regel Tauschlieferungen mit Baraufgabe. Der Lieferung eines aufbereiteten, funktionsfähigen Austauschteils — der Erlass nennt Motor, Aggregat, Achse, Benzinpumpe, Kurbelwelle und Vergaser als Beispiele — stehen zwei Gegenleistungen des Kunden gegenüber: eine Geldzahlung und die Lieferung des reparaturbedürftigen Altteils. Beim Tausch gilt nach § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen. Deshalb gehören zum Entgelt für das Austauschteil die vereinbarte Geldzahlung und der subjektive Wert des Altteils, jeweils abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer.
Die Umsatzsteuer auf diesen Altteilwert wird in der Praxis Altteilsteuer genannt. Ein Altteilpfand, wie es viele Anbieter vertraglich vereinbaren, erwähnt der Erlass an dieser Stelle nicht: Er stellt auf die Lieferung des Altteils durch den Kunden ab.
Die 10-Prozent-Pauschale
| Punkt | Regel im Erlass | Folge im Betrieb |
|---|---|---|
| Durchschnittswert | Altteile können mit 10 % des sogenannten Bruttoaustauschentgelts bewertet werden | Kein Einzelgutachten je Altteil nötig |
| Bruttoaustauschentgelt | Betrag, den der Endabnehmer für ein dem Altteil entsprechendes Austauschteil zahlt, abzüglich Umsatzsteuer, ohne Abzug eines Rabatts | Maßgeblich ist der Endkundenpreis, nicht der eigene Einkaufs- oder Händlerpreis |
| Wirtschaftsstufen | Der Durchschnittswert ist auf allen Wirtschaftsstufen gleich | Hersteller, Großhandel und Werkstatt setzen denselben Altteilwert an |
| Fahrzeugarten | Pkw und andere Kraftfahrzeuge, ausdrücklich auch Traktoren, Mähdrescher und andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen | Die Pauschale ist nicht auf Pkw-Teile beschränkt |
| Andere Werte | Wer statt des Durchschnittswerts andere Werte ansetzt, muss die tatsächlichen Werte versteuern | Dann ist der tatsächliche Altteilwert anzusetzen und zu belegen |
Rechnung und Aufzeichnung im Austauschverfahren
Zur Vereinfachung von Rechnung (§ 14 UStG) und Aufzeichnung (§ 22 UStG) lässt der Erlass ein bestimmtes Verfahren zu. Es besteht aus diesen Punkten:
- Die Altteillieferung selbst bleibt unversteuert. Die Lieferungen von Altteilen durch die am Austauschverfahren beteiligten Unternehmer werden nicht zur Umsatzsteuer herangezogen. Ist der Endabnehmer ein Land- und Forstwirt, der nach § 24 UStG pauschaliert, muss der Lieferer des Austauschteils über das Altteil auf Verlangen eine Gutschrift erteilen.
- Der Altteilwert zählt bei jedem Lieferer mit. Hersteller, Großhändler und Reparaturwerkstatt berücksichtigen den Wert des zurückgegebenen Altteils stets in der Bemessungsgrundlage für das Austauschteil.
- Auf der Rechnung genügt der Steuerbetrag. Der Altteilwert muss nicht in den Rechnungsbetrag einbezogen werden; es reicht, die darauf entfallende Steuer anzugeben. In einer E-Rechnung kann das zum Beispiel über eine Position mit der Bemessungsgrundlage des Altteils und dem Steuersatz sowie eine zweite Position mit identischer, aber negativer Netto-Bemessungsgrundlage ohne Steuersatz geschehen.
- Die Steuer auf Altteilwerte wird gesondert aufgezeichnet. Am Schluss des Voranmeldungs- und des Besteuerungszeitraums errechnet der Lieferer aus der Summe dieser Steuerbeträge die zugehörigen Entgeltteile.
- Auch der Empfänger trennt. Wer eingangsseitig Entgelte und Steuer nach § 63 Abs. 5 UStDV in einer Summe aufzeichnet, führt die um die Altteilsteuer verminderten Bruttobeträge und die Altteilsteuer getrennt.
1 Austauschmotor 1.000,00 € + Umsatzsteuer (19 %) 190,00 € + Umsatzsteuer (19 %) auf den Altteilwert von 100 € (10 % von 1.000 €) 19,00 € = Rechnungsbetrag 1.209,00 €
Wenn das Altteil nicht zurückkommt
Der Durchschnittswert bewertet ein Altteil, das der Kunde tatsächlich liefert. Für den Fall, dass kein Altteil zurückkommt, enthält Abschnitt 10.5 Abs. 3 UStAE keine eigene Regel. Ohne Altteil fehlt die Tauschkomponente, auf die sich die Pauschale bezieht. Wie dann ein nachberechneter oder einbehaltener Betrag zu behandeln ist, regelt der Erlass dort nicht; es gelten die allgemeinen umsatzsteuerlichen Regeln. Die Einordnung Ihrer eigenen Vertragsgestaltung sollten Sie mit der Steuerberatung klären, bevor Rechnungsvorlagen und Warenwirtschaft darauf eingestellt werden.
Differenzbesteuerung für Gebrauchtteile
§ 25a UStG erlaubt Wiederverkäufern, nur den Betrag zu versteuern, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis übersteigt. Als Wiederverkäufer gilt, wer gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich versteigert; der An- und Verkauf kann nach Abschnitt 25a.1 Abs. 2 UStAE auf einen Teilbereich des Unternehmens beschränkt sein. Die Lieferung an den Wiederverkäufer muss im Gemeinschaftsgebiet stattgefunden haben, und für diese Lieferung wurde entweder keine Umsatzsteuer geschuldet oder die Differenzbesteuerung vorgenommen. Der Erlass fasst das in Abschnitt 25a.1 Abs. 1 so: Es darf kein, auch kein anteiliges, Recht zum Vorsteuerabzug bestanden haben.
| Erwerb des Teils oder Fahrzeugs | Differenzbesteuerung beim Weiterverkauf | Fundstelle |
|---|---|---|
| Von einer Privatperson | Möglich | Abschnitt 25a.1 Abs. 5 Nr. 1 |
| Von einem Unternehmer aus dessen nichtunternehmerischem Bereich | Möglich | Abschnitt 25a.1 Abs. 5 Nr. 2 |
| Von einem Kleinunternehmer | Möglich | Abschnitt 25a.1 Abs. 5 Nr. 4 |
| Von einem anderen Wiederverkäufer, der selbst differenzbesteuert hat | Möglich, wenn dort zu Recht angewandt | Abschnitt 25a.1 Abs. 5 Nr. 5 |
| Von einem Unternehmer, der die Lieferung regulär versteuert hat | Nicht möglich | § 25a Abs. 1 Nr. 2 UStG |
| Aus dem Privatvermögen eingelegt oder unentgeltlich erworben | Nicht möglich | Abschnitt 25a.1 Abs. 4 |
| Aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung | Nicht möglich | Abschnitt 25a.1 Abs. 5 Satz 4 |
Teile aus einem zerlegten Fahrzeug
Angekaufter und verkaufter Gegenstand müssen nicht identisch sein. Nach Abschnitt 25a.1 Abs. 4a UStAE ist die Differenzbesteuerung auch auf Teile anwendbar, die ein Unternehmer durch Zerlegen zuvor erworbener Gebrauchtfahrzeuge gewonnen hat. Die Einkaufspreise der ausgebauten und weiterverkauften Einzelteile sind dann sachgerecht zu schätzen; die Schätzungsgrundlage ist in einer Anlage zu den Wareneingangsrechnungen zu erläutern und, soweit vorhanden, mit Unterlagen zu belegen. Wie der Einkaufspreis eines Fahrzeugs kalkuliert wird, beschreibt Fahrzeugankauf: Was ein Altfahrzeug wirklich wert ist.
- Unverändert weiterverkaufte, nicht mehr nutzbare Fahrzeuge können nach Abschnitt 25a.1 Abs. 4b differenzbesteuert werden, wenn sie noch Bestandteile mit ihrer ursprünglichen Funktion enthalten. Werden sie verkauft, damit der Erwerber sie verschrottet oder in einen anderen Gegenstand umwandelt, ist die Regel nicht anwendbar. Die abfallrechtliche Abgrenzung ist eine eigene Frage; sie steht in Gebrauchtteil oder Abfall? Fahrzeugteile rechtssicher abgrenzen.
- Gegenstände mit Edelmetallen, die ihre ursprüngliche Funktion nicht mehr erfüllen können und nur noch wegen des Metallwerts gehandelt werden, sind nach Abschnitt 25a.1 Abs. 1 Satz 9 von der Differenzbesteuerung ausgeschlossen. Platin, Palladium und Rhodium zählen dort ausdrücklich zu den Edelmetallen; wie Katalysatoren nach Edelmetallgehalt abgerechnet werden, beschreibt Katalysator: Warum er einzeln erfasst gehört.
- Ein aus mehreren Einzelteilen neu zusammengestellter Gegenstand fällt nach Abschnitt 25a.1 Abs. 4c nicht unter die Differenzbesteuerung, auch wenn jedes Einzelteil die Voraussetzungen erfüllt hätte.
- Reparaturkosten nach dem Erwerb mindern die Bemessungsgrundlage nicht (Abschnitt 25a.1 Abs. 8 Satz 2).
Berechnen, ausweisen, aufzeichnen
| Thema | Regel | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bemessungsgrundlage | Verkaufspreis minus Einkaufspreis, darin enthaltene Umsatzsteuer herausgerechnet | § 25a Abs. 3 UStG |
| Steuersatz | Stets der allgemeine Steuersatz | § 25a Abs. 5 UStG |
| Negative Differenz | Bemessungsgrundlage 0 €; keine Verrechnung mit anderen Gegenständen oder späteren Zeiträumen | Abschnitt 25a.1 Abs. 11 |
| Gesamtdifferenz | Zulässig für Gegenstände mit Einkaufspreis bis 750 €, einheitlich je Besteuerungszeitraum; Wechsel nur zu Beginn eines Kalenderjahres | § 25a Abs. 4 UStG, Abschnitt 25a.1 Abs. 12 bis 14 |
| Rechnung | Angabe „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ oder die entsprechende Angabe einer anderen Sprachfassung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, etwa „Margin scheme – Second-hand goods“; kein gesonderter Steuerausweis | § 14a Abs. 6 UStG, Abschnitt 14a.1 Abs. 10 |
| Falscher Steuerausweis | Die ausgewiesene Steuer wird nach § 14c Abs. 2 UStG zusätzlich geschuldet | Abschnitt 25a.1 Abs. 16 |
| Aufzeichnungen | Je Gegenstand Verkaufspreis, Einkaufspreis und Bemessungsgrundlage, getrennt von den übrigen Aufzeichnungen | § 25a Abs. 6 UStG, Abschnitt 25a.1 Abs. 17 |
| Verzicht | Bei jeder Lieferung möglich, nicht bei der Gesamtdifferenz | § 25a Abs. 8 UStG, Abschnitt 25a.1 Abs. 21 |
Was tapinomahub dazu beiträgt und was nicht
tapinomahub bestimmt keine Steuerbehandlung, kein Bruttoaustauschentgelt und keinen Einkaufspreis. Die API weiß nicht, ob ein konkretes Exemplar mit Altteilrückgabe verkauft oder mit ausgewiesener Steuer eingekauft wurde; das steht in Ihren Belegen. GET /parts/oe/{oeNumber}/price kennt für condition nur new und used, keine eigene Ausprägung für Austauschteile. Die ausgegebenen Marktspannen sind deshalb nicht das Bruttoaustauschentgelt im Sinne des Erlasses.
Beim zerlegten Fahrzeug liefert die Plattform Arbeitsmaterial, aber keine Schätzung: GET /vin/{vin}/parts gleicht Teilezuordnungen zur Fahrgestellnummer ab, und GET /vin/{vin}/economic-evaluation gibt mit parts, revenuePotential und assumptions eine indikative Wirtschaftlichkeitsanalyse aus. Geschuldet ist die Durchführung der Abfrage, nicht ein bestimmtes Ergebnis. Ob und wie solche Marktdaten in eine sachgerechte Schätzung der Einkaufspreise einfließen dürfen, beantwortet die API nicht — das klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- BMF: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, konsolidierte Fassung (Stand 2. Juni 2026), Abschnitte 10.5, 14a.1 und 25a.1
- Umsatzsteuergesetz, § 10 Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe
- Umsatzsteuergesetz, § 14a Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen
- Umsatzsteuergesetz, § 25a Differenzbesteuerung
- EUR-Lex: Richtlinie 2010/45/EU, Rechnungsangaben nach Artikel 226 Nr. 14 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie
- tapinomahub API: Preisbewertung für ein OE-Teil
- tapinomahub API: Wirtschaftlichkeitsanalyse anhand der VIN
Häufige Fragen
Was ist die Altteilsteuer?
Die Umsatzsteuer auf den Wert des Altteils, das der Kunde beim Kauf eines Austauschteils zurückgibt. Der Altteilwert gehört nach Abschnitt 10.5 Abs. 3 UStAE zum Entgelt für das Austauschteil und kann mit 10 % des Bruttoaustauschentgelts angesetzt werden.
Gilt die 10-Prozent-Pauschale auch für Großhändler?
Ja. Der Durchschnittswert ist nach dem Erlass auf allen Wirtschaftsstufen gleich, und bei der Lieferung des Austauschteils berücksichtigen Hersteller, Großhändler und Reparaturwerkstatt den Altteilwert gleichermaßen in der Bemessungsgrundlage.
Muss ich die Pauschale verwenden?
Nein, der Erlass lässt sie zu. Wer andere Werte ansetzt, muss die tatsächlichen Werte der Umsatzsteuer unterwerfen.
Darf ich bei Differenzbesteuerung Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen?
Nein. Die Rechnung trägt die Angabe „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ ohne gesonderten Steuerausweis. Wer die Steuer trotzdem ausweist, schuldet sie zusätzlich.
Gilt die Differenzbesteuerung für Teile aus einem angekauften Unfallfahrzeug?
Sie kann gelten, wenn ein Wiederverkäufer das Fahrzeug ohne Recht zum Vorsteuerabzug erworben hat, etwa von einer Privatperson. Der Einkaufspreis je Teil ist dann sachgerecht zu schätzen und die Schätzungsgrundlage zu dokumentieren.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der jeweils geltende Gesetzestext und die Auflagen Ihrer zuständigen Behörde.
