- Trockenlegung
- Die Trockenlegung — fachlich Schadstoffentfrachtung — ist die vollständige Entnahme der Betriebsflüssigkeiten und der schadstoffhaltigen Bauteile aus einem Altfahrzeug, bevor es weiter zerlegt oder gelagert wird.
Warum sie am Anfang steht
Solange ein Fahrzeug seine Flüssigkeiten enthält, ist jede Bewegung ein Risiko: Ein angehobenes Fahrzeug tropft, eine beschädigte Leitung entleert sich in den Boden, ein umgestürztes Fahrzeug verliert Kraftstoff. Die Trockenlegung vor allen weiteren Schritten ist deshalb keine Reihenfolgeempfehlung, sondern die Grundlage dafür, dass Flächen, Abscheider und Auffangeinrichtungen ihren Zweck überhaupt erfüllen können.
Für die Prüfung des Betriebs ist sie zugleich der sichtbarste Punkt: Ein nicht trockengelegtes Fahrzeug im Lagerbereich für trockengelegte Fahrzeuge ist ein Befund, der ohne Aktenstudium auffällt. Siehe Anerkannter Demontagebetrieb und Entsorgungsfachbetrieb: Nachweise sauber trennen.
Was entnommen werden muss
Der Umfang ist europäisch vorgegeben und in der Altfahrzeugverordnung: Pflichten für Halter und Demontagebetriebe umgesetzt. Er umfasst im Kern:
- Batterien und Flüssiggasbehälter.
- Explosionsgefährliche Bauteile — Airbags und Gurtstraffer — entfernen oder neutralisieren.
- Betriebsflüssigkeiten: Kraftstoff, Motoröl, Getriebe- und Achsöl, Hydrauliköl, Kühl- und Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeit, Kältemittel der Klimaanlage und alle weiteren enthaltenen Flüssigkeiten — getrennt aufzufangen und zu lagern, soweit sie nicht für die Wiederverwendung des jeweiligen Bauteils benötigt werden.
- Quecksilberhaltige Bauteile, soweit auffindbar.
- Katalysatoren.
- Bauteile aus Kupfer, Aluminium und Magnesium, soweit diese Metalle im Schredderprozess nicht getrennt werden.
- Reifen und große Kunststoffteile — Stoßfänger, Armaturenbrett, Flüssigkeitsbehälter —, soweit sie im Schredderprozess nicht getrennt werden.
- Glas.
Die Reihenfolge in der Praxis
- Fahrzeug identifizieren und Akte anlegen. Fahrgestellnummer erfassen, Papiere prüfen, Verwertungsnachweis: Inhalt, Ausstellung und häufige Fehler ausstellen.
- Sichern. Batterie abklemmen und entnehmen, Zündquellen ausschließen, pyrotechnische Bauteile neutralisieren oder ausbauen.
- Klimaanlage absaugen. Vor allen Arbeiten, die Leitungen beschädigen könnten.
- Flüssigkeiten getrennt entnehmen. Kraftstoff, Öle, Kühl- und Bremsflüssigkeit in gekennzeichnete Behälter.
- Schadstoffhaltige Bauteile ausbauen. Katalysator, quecksilberhaltige Bauteile, Flüssiggasbehälter.
- Prüfen und umsetzen. Erst danach darf das Fahrzeug in den Bereich für trockengelegte Fahrzeuge.
- Dokumentieren. Was entnommen wurde, in welcher Menge, wohin es gegangen ist.
Diese Reihenfolge ist bewusst so gebaut, dass jeder Schritt den nächsten sicher macht. Wer die Batterie erst nach dem Ausbau der Airbags entfernt, arbeitet an einem stromführenden System mit pyrotechnischen Bauteilen.
Trockenlegung und Teileverkauf
Die Trockenlegung ist eine Pflicht, aber sie ist auch der Moment, in dem das Fahrzeug zum ersten Mal in Einzelteile zerfällt. Wer ohnehin am Fahrzeug steht, kann in einem Zug erfassen, was verkaufsfähig ist. Der Grenznutzen ist hoch: Der Weg zum Fahrzeug ist bereits gemacht, das Fahrzeug ist bereits identifiziert, die Fahrzeugakte ist offen.
Häufige Beanstandungen
- Fahrzeuge, die im falschen Bereich stehen — der klassische Befund.
- Sammelbehälter ohne eindeutige Kennzeichnung oder mit gemischtem Inhalt.
- Kältemittelrückgewinnung ohne Nachweis der Sachkunde oder ohne Beleg über die Abgabe.
- Airbagentnahme ohne dokumentierte Fachkunde der handelnden Person.
- Mengenangaben, die sich keinem Fahrzeug zuordnen lassen.
Betriebsfall: eine Charge mit nachvollziehbaren Mengen
User Story: Als Betriebsleiter möchte ich morgens mehrere Altfahrzeuge einplanen und am Schichtende für jedes Fahrzeug sehen, ob die Vorbehandlung abgeschlossen ist, welche Mengen tatsächlich entnommen wurden und wohin sie gelangten. Die Fahrzeugakte eröffnet den Auftrag; der Techniker dokumentiert Messwerte, Behälter und Abweichungen direkt am Arbeitsschritt.
| Station | Daten | Betrieblicher Nutzen |
|---|---|---|
| Fahrzeug anlegen | VIN und lesbare Fahrzeugdaten; der Fahrzeugschein-Scanner kann die Akte vorbefüllen | Keine handschriftliche Zweitliste |
| Arbeitsumfang planen | Fahrzeugart, Antrieb und betriebliche Checkliste | Sonderfälle wie Hochvolt oder Kältemittel werden vor Beginn sichtbar |
| Entnahme dokumentieren | Tatsächlich gemessene Menge, Stoffstrom, Sammelbehälter, Bearbeiter und Abweichung | Nicht zuordenbare Mengen und offene Schritte fallen sofort auf |
| Freigeben | Vollständigkeitsprüfung und Übergabe an Demontage beziehungsweise Lagerung | Keine Restkarosse verlässt den Pflichtschritt unbemerkt |
Messbar machen: Verfolgen Sie abgeschlossene Checklisten vor Demontage, Mengen ohne Fahrzeugbezug, Nacharbeit, Leckageereignisse und Zeit je Antriebsart. So verbessert die digitale Akte gleichzeitig Durchlauf und Nachweisqualität.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Häufige Fragen
Muss ein Fahrzeug vor der Lagerung trockengelegt werden?
Fahrzeuge, die noch nicht trockengelegt sind, dürfen nur auf dafür geeigneten, flüssigkeitsundurchlässigen Flächen mit Auffangeinrichtungen stehen. Die Trockenlegung geht jeder weiteren Behandlung voraus.
Dürfen Flüssigkeiten im Bauteil bleiben, wenn es weiterverkauft wird?
Flüssigkeiten dürfen im Bauteil verbleiben, soweit sie für dessen Wiederverwendung benötigt werden. Das Bauteil ist dann entsprechend zu lagern, damit nichts austritt.
Wer darf Airbags ausbauen?
Der Umgang mit pyrotechnischen Bauteilen unterliegt eigenen Fachkunde-Anforderungen. Wer sie ausbaut oder neutralisiert, muss die entsprechende Qualifikation nachweisen können.
Zählt die Trockenlegung auf die Verwertungsquote?
Sie ist die Voraussetzung dafür, dass die entnommenen Stoffe überhaupt einer geordneten Verwertung zugeführt werden können. Wie die Mengen in die Quote eingehen, steht in Verwertungsquoten: 95 und 85 Prozent richtig verstanden.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der jeweils geltende Gesetzestext und die Auflagen Ihrer zuständigen Behörde.
