- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Teil I — früher Fahrzeugschein — wird im Fahrzeug mitgeführt und enthält die technischen Angaben. Teil II — früher Fahrzeugbrief — ist der Nachweis über die Berechtigung, das Fahrzeug zuzulassen, und wird nicht mitgeführt. Die Feldbezeichnungen folgen einer europäischen Systematik und sind deshalb länderübergreifend lesbar.
Die Felder, die im Fahrzeug- und Teilebetrieb zählen
| Code | Inhalt | Wozu im Betrieb |
|---|---|---|
A | Amtliches Kennzeichen | Zuordnung, Verwertungsnachweis |
B | Datum der Erstzulassung | Alter, Wertermittlung, Teilenachfrage |
D.1 | Marke | Einordnung |
D.2 | Typ, Variante, Version | Genaue Typbestimmung |
D.3 | Handelsbezeichnung | Der Name, unter dem Käufer suchen |
E | Fahrzeug-Identifizierungsnummer | Der zentrale Schlüssel — siehe VIN: Die Fahrgestellnummer verstehen, prüfen und nutzen |
J | Fahrzeugklasse | Ob das Fahrzeug unter das Altfahrzeugrecht fällt |
K | Typgenehmigungsnummer | Genehmigungsbezug |
P.1 / P.2 / P.3 | Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart | Motorisierung und Teilezuordnung |
2.1 / 2.2 | Herstellerschlüsselnummer und Typschlüsselnummer | Einstieg in Teilekataloge — siehe HSN und TSN: Die Schlüsselnummern aus dem Fahrzeugschein |
15.1 / 15.2 | Reifengrößen | Rad- und Reifenverkauf |
22 | Bemerkungen und Ausnahmen | Umbauten, Auflagen, Besonderheiten |
Feld 22 wird regelmäßig übersehen und ist gerade im Verwerterbetrieb interessant: Dort stehen Umbauten, Sonderausführungen und Auflagen, die erklären, warum ein Bauteil nicht der Serienausführung entspricht.
Warum die Codes europäisch vereinheitlicht sind
Die Buchstaben- und Zifferncodes folgen einer europäischen Vorgabe, damit ein Fahrzeugpapier auch dann lesbar ist, wenn die Beschriftung in einer fremden Sprache steht. Wer weiß, dass E immer die Fahrgestellnummer ist, findet sie auf einem französischen, italienischen oder polnischen Papier ebenso schnell wie auf einem deutschen.
Nationale Zusätze — in Deutschland etwa die Schlüsselnummern in 2.1 und 2.2 — kommen hinzu und stehen außerhalb der europäischen Codes. Sie fehlen deshalb auf Papieren anderer Mitgliedstaaten.
Die Papiere in der Fahrzeugannahme
- Vollständigkeit prüfen. Teil I und Teil II sowie die Kennzeichen gehören zur Übergabe eines Altfahrzeugs.
- Angaben mit dem Fahrzeug abgleichen. Die Fahrgestellnummer im Papier muss der am Fahrzeug entsprechen. Weicht sie ab, ist das vor jedem weiteren Schritt zu klären.
- Felder in die Fahrzeugakte übernehmen. Fahrgestellnummer, Erstzulassung, Typangaben, Schlüsselnummern und die Bemerkungen aus Feld
22. - Papiere behandeln wie vorgeschrieben. Die Dokumente sind einzuziehen beziehungsweise ihre Übergabe ist zu vermerken — siehe Verwertungsnachweis: Inhalt, Ausstellung und häufige Fehler.
Häufige Stolpersteine
- Alte Papiere vor 2005. Dieselben Angaben, andere Positionen. Die Schlüsselnummern standen dort an den Positionen 2 und 3.
- Ausländische Papiere. Die europäischen Codes helfen; die deutschen Schlüsselnummern fehlen und lassen sich nicht daraus ableiten.
- Fahrzeuge ohne Papiere. Dann bleibt die Fahrgestellnummer am Fahrzeug die einzige belastbare Angabe. Wie mit fehlenden Dokumenten umzugehen ist, ist mit der zuständigen Behörde zu klären.
- Abweichungen zwischen Papier und Fahrzeug. Sie können harmlos sein — ein nachträglich eingetragener Umbau — oder nicht. Aufklären, bevor das Fahrzeug zerlegt wird.
Betriebsfall: vom Foto zur geprüften Fahrzeugakte
User Story: Als Fahrzeughändler oder Verwerter möchte ich bei der Annahme nicht jedes Feld des Fahrzeugscheins abtippen, aber auch keinen OCR-Fehler zum Stammdatum machen. Der Mitarbeiter fotografiert das berechtigt vorgelegte Dokument, lässt es strukturiert auslesen und bestätigt anschließend die entscheidenden Angaben am Original und am Fahrzeug.
| Phase | Rückgabe oder Prüfung | Prozessnutzen |
|---|---|---|
| Auslesen | POST /scanner/document/registration liefert unter anderem Kennzeichen, Dokumentdaten, Halterdaten, VIN, HSN/TSN, Marke, Modell, Kraftstoff, Leistung, Emissionsklasse, Massen und Reifengrößen, soweit lesbar | Die Fahrzeugakte wird in einem Schritt vorbefüllt |
| Identität prüfen | VIN aus Antwort, Dokument und Fahrzeug werden verglichen | Vertauschungen fallen vor Ankauf, Demontage oder Inserat auf |
| Fachfelder prüfen | Unklare oder leere Werte werden am Original bestätigt beziehungsweise offen gelassen | OCR wird zur Assistenz, nicht zur ungeprüften Wahrheit |
| Weitergeben | Freigegebene Felder fließen in ERP, DMS, Bewertung oder Verwertungsprozess | Mehrfaches Abtippen und abweichende Stammdaten entfallen |
Messbar machen: Vergleichen Sie Bearbeitungszeit je Annahme, manuelle Feldkorrekturen, unvollständige Akten, VIN-Abweichungen und Mehrfacheingaben zwischen Systemen. Der Nutzen entsteht nicht durch „OCR“ als Schlagwort, sondern durch weniger Tipparbeit bei weiterhin kontrollierten Daten.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Teil I und Teil II?
Teil I ist der frühere Fahrzeugschein mit den technischen Angaben und wird mitgeführt. Teil II ist der frühere Fahrzeugbrief, er weist die Zulassungsberechtigung nach und bleibt zu Hause.
In welchem Feld steht die Fahrgestellnummer?
In Feld E. Dieser Code gilt europaweit, unabhängig von der Sprache des Papiers.
Wo finde ich die Schlüsselnummern?
In den Feldern 2.1 und 2.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Auf Papieren anderer Mitgliedstaaten gibt es sie nicht.
Was steht in Feld 22?
Bemerkungen und Ausnahmen: Umbauten, Auflagen und Besonderheiten. Für die Teileerfassung ist das oft das aufschlussreichste Feld des ganzen Dokuments.
